Seit 2007 schließen Ihre Krankenkassen zunehmend sogenannte Rabattverträge mit Herstellern von Arzneimitteln für Zeiträume von ein bis zwei Jahren ab; seit Neuerem mit mehreren Anbietern für den gleichen Wirkstoff. Diese Verträge haben Gesetzes-Charakter und sind von uns Apotheken zwingend einzuhalten. Nichtbeachtung hat für uns Apotheken den Totalausausfall der Forderung gegen Ihre Krankenkasse zur Folge! Darüberhinaus hat sogar eine Krankenkasse in etwa 70 Fällen gegen Apotheken, die dagegen verstoßen haben, Strafantrag beim Staatsanwalt gestellt!
Für Sie als Patient bedeuten die Rabattverträge, dass Sie nun unter Umständen wirkstoffgleiche Medikamente von anderen Herstellern bekommen, die in Namen, Form und Verpackung von Ihren bisher gewohnten Arzneimitteln abweichen können. Die ausgehandelten Rabatte der Krankenkassen mit den Herstellern werden geheim gehalten, sodass niemand außer diesen beiden Marktbeteiligten wirklich weiß, wie viel die Krankenkassen für Ihre Medikamente tatsächlich bezahlen. Die Gesetzlichen Krankenkassen haben in den letzten 4 Jahren geschätzte 6 Mrd. Euro durch diese Maßnahmen gespart. Wir Apotheken haben 2013 (zum ersten mal seit 2004!) eine Erhöhung unserer Vergütung von lediglich € 0,25 pro Packung erhalten. Gleichzeitig zahlen wir Apotheken den Krankenkassen pro Medikament einen Rabatt in Höhe von derzeit € 1,77!! Weiterhin wurde den Apotheken gesetzlich verboten, Rabatte mit den Herstellern auszuhandeln.
Die Wertschöpfung aller ca. 21.000 deutschen Apotheken liegt bei 2,3% der Gesamtausgaben der GKV. Der Anteil der Verwaltungskosten Ihrer Krankenkassen liegt dagegen bei fast 6% der Gesamtausgaben.
Insgesamt haben die Gesetzlichen Krankenkassen inzwischen einen Überschuss von über 30 Mrd. (30.000.000.000) Euro angehäuft, den sie nicht ausschütten wollen. Für uns Apotheken bedeutet die Umsetzung der sog. Rabattverträge ca. 25 Millionen neue Datensätze in unseren EDV-Systemen umzusetzen und täglich zu erklären, warum Sie ein anderes Medikament erhalten, als bisher gewohnt. Wir erhalten für diesen erheblichen zeitlichen und technischen Mehraufwand keine Entlohnung. Ihr Arzt kann die sog. Rabattverträge umgehen, indem er auf Ihrem Rezept in das Feld „aut idem“ ein Kreuz setzt. Dann riskiert Ihr Arzt aber, dass er von Ihrer Krankenkasse in Regress genommen wird und Medikamente, die Sie erhalten haben, selbst bezahlen muss.
Ihr Apotheker Joachim Schulz
Last edited on 23.04.2015 14:57.