Unter Original-(Präparat) versteht man die Erstanbietung von einem patentgeschützten Medikament. Der verantwortliche Hersteller muss umfangreiche Studien und Tests zur Wirksamkeit und Verträglichkeit des Produktes durchführen und dokumentieren. Das Patent ist auf zwanzig Jahre von der ersten Nennung, also schon in der Entwicklungsphase, geschützt. Heute dauert es in der Regel 13 – 15 Jahre, bis ein Medikament alle Zulassungsverfahren durchlaufen hat und in den Markt kommt. Dem Hersteller bleiben also in der Regel nur noch 5 – 7 Jahre zur Vermarktung. Danach kann jeder lizensierte Hersteller das Produkt ohne eigene Entwicklungskosten, mit relativ wenig Aufwand an Prüfungen und Untersuchungen auf den Markt bringen. Man spricht dann von einem Generikum.
Bei einem Generikum handelt es sich um ein nicht mehr patentgeschütztes Medikament, das jeder lizenzierte Hersteller ohne eigene Entwicklungskosten mit relativ wenig Aufwand an Prüfungen und Untersuchungen (lediglich sogenannte Bioäquvalenzstudien sind durchzuführen) wirkstoffgleich nachproduzieren und auf den Markt bringen darf. Durch den Fortfall der aufwändigen und damit teuren Entwicklung, Prüfungen und Tests im Vorfeld einer Arzneimittelzulassung, ist das Generikum (in der Regel) deutlich preisgünstiger als das Original.
Ihr Apotheker
Joachim Schulz